In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof hat sich der Generalanwalt Maciej Szpunar heute gegen das Veröffentlichungsverbot der sogenannten Afghanistan-Papiere ausgesprochen. Das Verteidigungsministerium von Ursula von der Leyen habe mit seinem Vorgehen die Meinungsfreiheit missachtet.
Die Recherche-Redaktion der Funke Mediengruppe hatte 2012 etwa 5.000 Seiten aus militärischen Lageberichten über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ins Internet gestellt. Diese „Unterrichtungen des Parlaments“ zeigen, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan von 2005 bis 2012 prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Nach einer Klage des Bundesverteidigungsministeriums und einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln mussten die Journalisten die Papiere wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts löschen. Lediglich ein Twitter-Bot verbreitet weiterhin einzelne Seiten der Papiere.
Staat darf nicht Grundrecht auf Eigentum gegen Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausspielen
Der Generalanwalt argumentiert, dass der Staat zwar grundsätzlich über geistiges Eigentum verfügen könne. Er könne sich allerdings nicht auf das Grundrecht am Eigentum berufen, um ein anderes Grundrecht wie die freie Meinungsäußerung zu beschränken. Durch Grundrechte werde der Staat nicht begünstigt, sondern verpflichtet.
Offensichtlich habe das Verteidigungsministerium mithilfe des Urheberrechts versucht, die Verbreitung bestimmter Informationen zu unterdrücken: „Dies hat aber überhaupt nichts mit den Zielen des Urheberrechts zu tun. Das Urheberrecht wird hier somit für die Verfolgung von Zielen instrumentalisiert, die ihm völlig fremd sind.“
Dokumente nicht schutzfähig nach dem Urheberrecht
Außerdem äußert der Generalanwalt Zweifel daran, dass militärische Lageberichte wie die Afghanistan-Papiere überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke darstellen. Sie seien als Informationsdokumente in einer völlig neutralen und standardisierten Sprache abgefasst und damit vermutlich nicht als Werk im Sinne des Urheberrechts zu begreifen.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs werden in den kommenden Wochen den Schlussantrag des Generalanwalts beraten und voraussichtlich Anfang 2019 das Urteil verkünden. Folgt der Europäische Gerichtshof – wie er es regelmäßig tut – dem Antrag des Generalanwalts, würde das Vorgehen des Verteidigungsministeriums und der Kölner Gerichte als rechtswidrig anerkannt werden. Das in Luxemburg ansässige Gericht würde ein eindeutiges Signal gegen den Missbrauch des Urheberrechts als Zensurheberrecht senden.
